Die Bundesnetzagentur hat am 15. Juli 2026 eine neue Methodenfestlegung im Rahmen des NEST-Prozesses veröffentlicht. Stromverteilernetzbetreiber müssen künftig nicht nur ihre Versorgungszuverlässigkeit nachweisen, sondern auch Kennzahlen zur Netzleistungsfähigkeit, zu Netzanschlussdauern und zur Digitalisierung offenlegen. Die jährlich ermittelten und veröffentlichten Daten sollen Transparenz schaffen und Anreize für überdurchschnittliche Performance setzen.
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, erklärt: „Neben den bewährten Anreizen zur Reduzierung von Versorgungsunterbrechungen im Stromverteilernetz werden damit auch neue Anreize für die Verbesserung der Netzleistungsfähigkeit der Verteilernetzbetreiber geschaffen."
Die neue Festlegung schreibt die bisherige Regelung zur Netzzuverlässigkeit fort und setzt damit Anreize zum Erhalt der sehr hohen Versorgungssicherheit in Deutschland. Neu ist die Erweiterung um Leistungsfähigkeits- und Digitalisierungskriterien. Die Kennzahlen betreffen unter anderem Netzanschlussdauern und Umsetzungsquoten für Netzanschlüsse. Zusätzlich werden Digitalisierungsindizes für jeden Netzbetreiber berechnet.
Für Elektrofachbetriebe und Installateure, die regelmäßig Photovoltaikanlagen oder Wallboxen anschließen, bedeutet die neue Regulierung potenziell mehr Transparenz bei der Wahl von Netzbetreibern. Netzbetreiber, die bei Netzanschlussdauern langsam arbeiten, werden künftig über öffentlich einsehbare Kennzahlen sichtbar.
Auslöser der Neuregelung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2021. Demnach müssen Regelungen, die bisher in der Anreizregulierungsverordnung und den Entgeltverordnungen verankert waren, direkt von der unabhängigen Regulierungsbehörde getroffen werden. Die Bundesnetzagentur hatte den NEST-Prozess („Netze – Effizient – Sicher – Transformiert") im Februar 2024 gestartet. Netzbetreiber, Netznutzer und Interessengruppen konnten Stellung nehmen und an Austauschveranstaltungen teilnehmen.
Die Festlegungen im NEST-Prozess sind unter www.bundesnetzagentur.de/1031400 sowie www.bundesnetzagentur.de/1085382 abrufbar. Dort finden sich auch Webcasts, die einzelne Anwendungsbereiche des neuen Regulierungsrahmens näher beleuchten.
