Die Bundesnetzagentur hat den Gebotstermin für die Innovationsausschreibung 2026 auf den 1. September 2026 festgelegt. Das Ausschreibungsvolumen beträgt 475.000 Kilowatt, der Höchstwert liegt bei 7,13 Cent pro Kilowattstunde. Gebote müssen bis 24:00 Uhr an der Pforte der Bundesnetzagentur in Bonn eingegangen sein. Die Ausschreibung richtet sich an Anlagenkombinationen, die Solar-, Wind-, Biomasse-, Geothermie- oder Wasserkraftanlagen mit Energiespeichern kombinieren.
Volumen und Rahmenbedingungen
Das gesamte Ausschreibungsvolumen für 2026 beträgt 950 Megawatt und wird gleichmäßig auf zwei Gebotstermine verteilt. Die Bundesnetzagentur hat das Volumen nicht nach § 28e Abs. 5 EEG verringert. Jedes Gebot erfordert eine eigene Sicherheitsleistung; bei Einreichung einer Bürgschaft muss diese je Gebot separat eingereicht werden.
Die Innovationsausschreibungen erlauben seit 2021 Gebote für technologieübergreifende Projekte. Ziel ist es, erneuerbare Energiequellen mit Speichertechnologien zu kombinieren und so die Netzintegration zu verbessern. Für Elektrohandwerker, die Photovoltaikanlagen installieren, eröffnen sich durch die Kombination mit Speichern und eventuell Wind- oder Biomasseanlagen neue Geschäftsfelder – insbesondere bei gewerblichen Projekten und Energiegemeinschaften.
Solarpaket I: Beihilfegenehmigung steht noch aus
Durch das Solarpaket I wurden verschiedene Änderungen für Solaranlagen eingeführt, die auch für Anlagenkombinationen mit Solaranteil gelten. Ein Teil dieser Regelungen benötigt jedoch noch die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission. Bis zur Erteilung der Genehmigung sind die Regelungen in der am 15. Mai 2024 geltenden Fassung anzuwenden.
Konkret betrifft das die maximale Gebotsmenge für den Solaranteil: Das Solarpaket I sieht 50 Megawatt vor. Sofern die Genehmigung nicht bis zum 31. August 2026 erteilt wird, bleibt die bisherige Obergrenze von 20 Megawatt bestehen. Diese Unsicherheit erschwert die Projektplanung für größere Solarprojekte, die als Teil einer Anlagenkombination eingereicht werden sollen.
Solar-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen zugelassen
Zu diesem Gebotstermin dürfen Gebote mit Solar-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen abgegeben werden. Die Zulässigkeit ist an eine Schwelle geknüpft: Es dürfen keine Gebote eingereicht werden, wenn die im Marktstammdatenregister bis drei Monate vor dem Gebotstermin registrierten Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Inbetriebnahme ab dem 1. Januar 2023 eine installierte Leistung von 80 Gigawatt überschreiten.
Zum Registrierungsstichtag 31. Mai 2026 lag die ermittelte installierte Leistung bei 19,0 Gigawatt. Damit ist ausreichend Spielraum vorhanden. Auch Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten können in sämtlichen Bundesländern berücksichtigt werden. Zum Zeitpunkt der Bekanntmachung hatte keine Landesregierung eine entsprechende Verordnung erlassen und keine Mitteilungen über die Überschreitung einer Auslöseschwelle gemacht.
Fristen für Genehmigungen und Registrierung
Wind- und Biomasseanlagen unterliegen strengen Vorlauffristen. Genehmigungen für Windenergieanlagen oder Biomasseanlagen müssen bis zum 4. August 2026 – also vier Wochen vor dem Gebotstermin – erteilt und im Marktstammdatenregister gemeldet sein. Solaranlagen, Speicher, Geothermie- oder Wasserkraftanlagen müssen bis zum Gebotstermin als Projekt registriert werden.
Die Registrierung von Energiespeichern und Photovoltaikanlagen über das Marktstammdatenregister ist für Elektrohandwerker mittlerweile Routine. Dennoch sollten Fristen bei Anlagenkombinationen frühzeitig eingeplant werden, da die Koordination mehrerer Technologien zusätzlichen administrativen Aufwand bedeutet.
Formatvorgaben und Ausschlussrisiken
Die Bundesnetzagentur gibt verbindliche Formatvorgaben vor. Gebote, die nicht diesen Vorgaben entsprechen, werden vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen. Die benötigten Formulare müssen mit einem PDF-Reader-Programm ausgefüllt werden; handschriftlich ausgefüllte Felder entsprechen nicht den Formatvorgaben. Es sind ausschließlich die Formulare des aktuellen Gebotstermins zu verwenden. Abweichende Formulare sind nicht zulässig.
Einzureichende Dokumente umfassen unter anderem Gebotsabgabe, Bürgschaft, Kontaktdaten des Bevollmächtigten, Standortangaben für Anlagenkombinationen sowie Erklärungen zum Inhaber der Genehmigung. Je Gebot ist eine separate Sicherheit zu stellen.
Netzentgelte und Finanzierung
Auf Grund von Nachfragen aus dem Kreis potentieller Bieter weist die Bundesnetzagentur darauf hin, dass von den Teilnehmern dieser Ausschreibung noch keine Netzentgelte mit Finanzierungsfunktion – sogenannte Kapazitätsentgelte – im Sinne der Orientierungspunkte zur Beteiligung der Einspeiser vom 17. Februar 2026 erhoben werden. Alle weiteren Fragen werden im Rahmen des Festlegungsprozesses zur allgemeinen Netzentgeltsystematik (AgNes) entschieden.
Diese Klarstellung ist für Projektierer relevant, da die künftige Netzentgeltsystematik Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit von Einspeiseprojekten haben wird. Insbesondere bei größeren Anlagenkombinationen können Netzanschlusskosten und künftige Entgelte ein bedeutender Kostenfaktor werden.
Bidirektionales Laden und Anlagenkombinationen
Die Innovationsausschreibungen zielen darauf ab, die Flexibilität im Stromsystem zu erhöhen. Anlagenkombinationen mit Speichern können Erzeugungsspitzen puffern und Netzengpässe entschärfen. In diesem Zusammenhang gewinnt auch bidirektionales Laden an Bedeutung: Elektrofahrzeuge können künftig als mobile Speicher in solche Systeme integriert werden und Überschüsse aus Photovoltaikanlagen oder Windkraftanlagen zwischenspeichern.
Für Elektrohandwerker, die bereits Energiemanagementsysteme installieren, eröffnet die Kombination von stationären Speichern mit bidirektionaler Ladeinfrastruktur neue Integrationsmöglichkeiten. Die technischen Grundlagen dafür werden in der aktuellen Normung und in Pilotprojekten wie der Partnerschaft von Solarwatt und BMW für Vehicle-to-Home entwickelt.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zur Ausschreibung sowie alle Formulare sind auf der Website der Bundesnetzagentur verfügbar. Bieter sollten die Formatvorgaben sorgfältig prüfen und Fristen einhalten. Bei Fragen zur Netzentgeltsystematik verweist die Behörde auf den laufenden Festlegungsprozess AgNes.
Die Innovationsausschreibungen sind ein zentrales Instrument der Energiewende und bieten Chancen für Projektentwickler, Anlagenbauer und Elektrohandwerker, die komplexe erneuerbare Energiesysteme planen und umsetzen. Wer Anlagenkombinationen realisiert, sollte neben technischen Anforderungen auch regulatorische Rahmenbedingungen wie die laufenden EEG-Novellen im Blick behalten.

