Swissolar, der nationale Branchenverband für Solarenergie in der Schweiz, hat seine Informationen rund um den Bau von Photovoltaikanlagen aktualisiert. Die Überarbeitung reagiert auf steigende Energiekosten und die wachsende Nachfrage nach PV-Installationen. Für Elektroinstallateure und Bauherren liefert die aktualisierte Übersicht konkrete Anhaltspunkte zu Bewilligungspflichten, Investitionskosten und Wartezeiten.
Bewilligungspflicht: Kantone entscheiden
In der Schweiz unterliegt der Bau von Solaranlagen keiner einheitlichen Bundespflicht. Stattdessen regeln die Kantone die Bewilligungspflicht individuell. Die meisten Kantone haben ihre Bauordnungen in den vergangenen Jahren vereinfacht und erlauben die Installation auf Dachflächen ohne separate Baugenehmigung – sofern die Anlage nicht in Schutzzonen oder an denkmalgeschützten Gebäuden geplant ist.
Swissolar empfiehlt Installateuren und Bauherren, vor Projektbeginn bei der zuständigen Gemeinde oder dem kantonalen Amt für Raumplanung nachzufragen. Wer eine Photovoltaikanlage an Fassaden oder auf Flachdächern mit besonderer Aufständerung plant, muss in vielen Fällen dennoch ein Baugesuch einreichen. Die kantonalen Mustervorschriften MuKEn 2014/2025 definieren verbindliche Rahmenbedingungen, die in den kommenden Jahren sukzessive verschärft werden.
Kosten: 15.000 bis 25.000 Franken für Einfamilienhäuser
Die Investitionskosten für eine typische PV-Anlage auf einem Einfamilienhaus bewegen sich laut Swissolar zwischen 15.000 und 25.000 Schweizer Franken. Dieser Betrag umfasst Module, Wechselrichter, Montagesystem und die Installation durch einen zertifizierten Fachbetrieb. Die konkrete Höhe hängt von der Anlagengröße, der Dachbeschaffenheit und den gewählten Komponenten ab.
Batteriespeicher, die den Eigenverbrauch erhöhen, kosten je nach Kapazität zusätzlich 8.000 bis 15.000 Franken. Der Trend zu Energiespeichern hält an, da sie den Autarkiegrad deutlich steigern und den Strombezug aus dem Netz reduzieren. Für Installateure bedeutet das: Die Planung von Einfamilienhaus-PV-Anlagen bis 15 kWp muss heute standardmäßig auch Speicherlösungen berücksichtigen.
Förderung: Einmalvergütung und kantonale Programme
Bauherren in der Schweiz können bei Pronovo, der bundeseigenen Förderagentur, eine Einmalvergütung für neue Photovoltaikanlagen beantragen. Die Höhe richtet sich nach der installierten Leistung und wird in zwei Kategorien eingeteilt: Kleinanlagen bis 100 kWp und Großanlagen darüber. Das Pronovo KEV/Einmalvergütung PV 2026-Programm administriert die Auszahlung im Auftrag des Bundes.
Zusätzlich bieten mehrere Kantone eigene Förderprogramme, die mit der Bundesförderung kombinierbar sind. Die Förderlandschaft ist in Bewegung: Einige Kantone koppeln die Unterstützung an Effizienzkriterien oder die Integration von Speichern und Ladeinfrastruktur. Für Elektroinstallateure bedeutet das: Sie müssen nicht nur technische, sondern auch administrative Prozesse beherrschen, um Bauherren optimal zu beraten.
Wartezeiten: Installateur-Kapazitäten bleiben angespannt
Die Nachfrage nach PV-Installationen hat in den vergangenen zwei Jahren stark zugenommen. Swissolar weist darauf hin, dass Wartezeiten von mehreren Monaten keine Seltenheit sind. Besonders in städtischen Regionen und in der Zentralschweiz müssen Bauherren mit Vorlaufzeiten von vier bis sechs Monaten rechnen, bis ein Fachbetrieb Kapazitäten frei hat.
Die angespannte Personalsituation im Elektrohandwerk verschärft das Problem. Viele Betriebe haben ihre Teams in den vergangenen Jahren vergrößert, die Nachfrage wächst jedoch schneller als das Angebot an qualifizierten Fachkräften. Swissolar empfiehlt, Projekte frühzeitig zu planen und mehrere Angebote einzuholen. Für kleinere Installateure kann die hohe Nachfrage eine Chance sein, sich als Spezialisten für Einfamilienhaus-PV-Anlagen zu positionieren.
Technische Anforderungen: Smart Meter und Netzanschluss
Jede neue Photovoltaikanlage muss beim lokalen Netzbetreiber angemeldet werden. Dieser prüft die Netzverträglichkeit und koordiniert den Einbau eines Smart Meters, der Einspeisung und Bezug separat erfasst. Die meisten Netzbetreiber verlangen mittlerweile digitale Messsysteme, die eine zeitaufgelöste Abrechnung ermöglichen.
Die Installation selbst darf nur durch einen konzessionierten Elektroinstallateur erfolgen. Dieser sorgt für die korrekte Anbindung an den Hausanschlusskasten, installiert Überspannungsschutz und Leitungsschutzschalter und stellt sicher, dass die Anlage die geltenden Sicherheitsnormen erfüllt. Bei Anlagen mit Energiespeicher kommt die Integration eines Energiemanagementsystems hinzu, das Produktion, Verbrauch und Speicherung aufeinander abstimmt.
Marktausblick: Nachfrage bleibt hoch
Swissolar geht davon aus, dass die Nachfrage nach PV-Installationen in den kommenden Jahren weiter steigen wird. Steigende Strompreise, verschärfte Energievorschriften und die Förderung der Elektromobilität treiben die Entwicklung. Wer heute eine Photovoltaikanlage plant, sollte deshalb auch die Integration einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Betracht ziehen.
Für das Elektrohandwerk bedeutet das: Die Auftragsbücher bleiben gefüllt, die Anforderungen an Planung, Installation und Service steigen. Die aktualisierten Informationen von Swissolar liefern eine Grundlage, um Bauherren kompetent zu beraten und Projekte termingerecht umzusetzen. In Österreich zeigen Entwicklungen wie der ElWG-Kompromiss und die Diskussion um Einspeisegebühren, dass auch dort die Rahmenbedingungen im Fluss sind.
Die überarbeitete Informationsseite von Swissolar ist unter swissolar.ch/de/solaranlage-bauen abrufbar und richtet sich sowohl an Bauherren als auch an Fachbetriebe. Sie deckt neben den hier genannten Punkten auch Themen wie Versicherung, Wartung und die Wahl des richtigen Installateurs ab.